Landwehr GmbH


Schildgrößen

Mit der siebten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StV0) vom 19. März 1992 ist ein neues Berechnungsschema für Verkehrszeichen eingeführt worden. Ausgehend von einer Größe 2 (100%) ergeben sich die Größe 1 (70%) und die Größe 3 (125% bzw. 140%) durch lineare Vergrößerung oder Verkleinerung der Abmessungen.

Die gültige Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort des Verkehrszeichen bestimmt in der Regel die erforderliche Mindestgröße der Verkehrszeichen.




Zeichen
Größe 1

Größe 2

Größe 3

Geschwindigkeit

Geschwindigkeit: 20 bis 49 km/h
Geschwindigkeit: 50 bis 100 km/h
Geschwindigkeit: über 100 km/h
Dreiecke

630 mm SL


900 mm SL


1.260 mm SL


Quadrate

420 x 420 mm


600 x 600 mm


840 x 840 mm


Rechtecke

630 x 420 mm


900 x 600 mm


1260 x 840 mm


Zusatzzeichen

231 x 420 mm

315 x 420mm

420 x 420 mm


330 x 600 mm

450 x 600 mm

600 x 600 mm


412 x 750 mm

562 x 750 mm

750 x 750 mm


Geschwindigkeit

Geschwindigkeit: 0 bis 19 km/h


Geschwindigkeit: 20 bis 80 km/h


Geschwindigkeit: über 80 km/h


Ronden

Ø 420 mm


Ø 600 mm


Ø 750 mm