Landwehr GmbH


Rundrohrmasten





  • Rundrohrmasten werden vorwiegend für die Wegweisung im innerstädtischen Bereich und als Vorwegweiser vor dem Kreisverkehr eingesetzt.


  • Generell darf nur eine eingeschränkte Geschwindigkeit am Montageort zulässig sein, da die grossen und stabilen Rundprofile im Falle eines Anprall durch ein Fahrzeug als schwer abscherrbar und somit passiv nicht sicher gelten.

  • Bei höheren Geschwindigkeitsbereichen ist ein passiver Anprallschutz, z.B. mit Schutzplanken, notwendig und erforderlich.


  • Diese Art der Aufstellvorrichtung mit Rundrohrmasten lässt sich besonders im Bereich von Geh- und Radwegen mit einer Bodenfreiheit von mindestens 2.500 mm einsetzen.

  • Die Befestigung der Verkehrszeichen erfolgt mittels einer Aluminium- Schiebetraverse, die mit dem Rahmen- bzw. mit dem Traversenprofil des Verkehrszeichen fest vernietet wird. Die Rohrschellen werden mit Schrauben M12 x 50 in der Aluminiumnut der Schiebetraverse verschraubt. 


  • Rundrohrmasten werden in der Regel in folgenden Bereichen aufgestellt:
    - innerhalb geschlossener Ortschaften (geringe Geschwindigkeiten)
    - ausserhalb von geschlossenen Ortschaften als Vor- und Tabellenwegweiser
    - eingeschränktes Lichtraumprofil und schmale Aufstellflächen
    - überkragende Aufstellung über Geh- und Radwegen
    - als Vorwegweiser vor dem Kreisverkehr
    - im Bereich von Geh- und Radwegen
    - bei mittelgrosser Beschilderung (1,00 - 7,00 qmtr. Schildfläche)


Trimasten





  • Bei den Tri- oder Dreibeinmasten handelt es sich um eine optisch sehr schlanke Konstruktion, die allerdings sehr hohe Festigkeiten und Lastannahmen aufweist. Hierbei werden die Trimasten vorwiegend neben der Fahrbahn mit Bodenfreiheiten von 1.500 mm bis 2.000 mm aufgestellt.
  • Diese leichten Konstruktionen gelten in der Regel als leicht verformbar, bzw. abscherrbar, sind jedoch nicht als passiv sicher anzusehen. Sie stellen somit für den Kraftfahrer im Falle eines Aufpralls eine Gefahr dar und sollten mit passiven Schutzelementen (Schutzplanken) aufgestellt werden.

  • Die Befestigung der Verkehrszeichen erfolgt mittels Aluminium Klemmschellen (AS60
    oder AS76) direkt am Standrohr des Trimast.


  • Trimasten werden in der Regel in folgenden Bereichen aufgestellt:
    - außerhalb geschlossener Ortschaften (höhere Geschwindigkeiten)
    - kein eingeschränktes Lichtraumprofil und weite Aufstellflächen
    - bei dem Verzicht von Schutzplanken und der Anforderung passiver Sicherheit
    - als Vorwegweiser 
    - nicht im Bereich von Geh- und Radwegen
    - bei mittelgrosser bis grossformatiger Beschilderung (ab 2,00 qmtr. Schildfläche) 


Gabelmasten




  • Bei den Gitter- oder Gabelmasten handelt es sich um eine optisch sehr schlanke Konstruktion, die allerdings
    sehr hohe Festigkeiten und Lastannahmen aufweist. Hierbei werden die Gabel- oder Gittermasten vorwiegend neben der Fahrbahn mit
    Bodenfreiheiten von 1.500 mm bis 2.000 mm aufgestellt.

  • Bei einem Abstand von mindestens 1.800 mm zwischen den Gabelmasten gelten diese als leicht verformbar, bzw. abscherrbar und sind somit als passiv sicher anzusehen. Sie stellen somit für den Kraftfahrer im Falle eines Aufprall eine geringe Gefahr dar und können ohne passsive Schutzelemente (Schutzplanken) aufgestellt werden.

  • Die Befestigung der Verkehrszeichen
    erfolgt mittels Aluminiumklemmschellen (AS60 oder AS76) direkt am Standrohr des Gabelmast. 


  • Gabelmasten werden in der Regel in folgenden Bereichen aufgestellt:
    - außerhalb geschlossener Ortschaften (höhere Geschwindigkeiten)
    - kein eingeschränktes Lichtraumprofil und weite Aufstellflächen
    - bei dem Verzicht von Schutzplanken und der Anforderung passiver Sicherheit
    - als Vorwegweiser
    - nicht im Bereich von Geh- und Radwegen
    - bei mittelgrosser bis grossformatiger Beschilderung (ab 5,00 qmtr. Schildfläche)




MSH-Masten







  • MSH-Rechteckprofilmasten werden vorwiegend für die Wegweisung im innerstädtischen Bereich und als Vorwegweiser vor dem Kreisverkehr eingesetzt. Generell darf nur eine eingeschränkte Geschwindigkeit am Montageort zulässig sein, da die grossen und stabilen Rechteckprofile im Falle eines Anprall durch ein Fahrzeug als schwer abscherrbar und somit passiv nicht sicher gelten.

  • Bei höheren Geschwindigkeitsbereichen ist ein passiver Anprallschutz, z.B. mit Schutzplanken notwendig und erforderlich.

  • Diese Art der Aufstellvorrichtung mit MSH-Rechteckmasten lässt sich besonders im Bereich von Geh- und Radwegen mit einer Bodenfreiheit von mindestens 2.500 mm einsetzen.

  • Die Befestigung der Verkehrszeichen erfolgt mittels einer Aluminium-Schiebetraverse, die mit dem Rahmen- bzw. mit dem Traversenprofil des Verkehrszeichen fest vernietet wird. Die Rohrschellen werden mit Schrauben M12 x 50 in der Aluminiumnut der Schiebetraverse verschraubt.


  • MSH-Rechteckmasten werden in der Regel in folgenden Bereichen aufgestellt:
    - innerhalb geschlossener Ortschaften (geringe Geschwindigkeiten)
    - ausserhalb von geschlossenen Ortschaften als Vor- und Tabellenwegweiser
    - eingeschränktes Lichtraumprofil und schmale Aufstellflächen
    - überkragende Aufstellung über Geh- und Radwegen
    - als Vorwegweiser vor dem Kreisverkehr
    - im Bereich von Geh- und Radwegen
    - bei mittelgrosser Beschilderung (1,00 - 7,00 qmtr. Schildfläche)

Statik




  • Für die Austellung von Verkehrszeichen ist ein Standsicherheitsnachweis notwendig

  • Folgende Daten werden für einen Standsicherheitsnachweis benötigt:
    - Windlast

    - Schildhöhe

    - Schildbreite

    - Bodenfreiheit

    - Verschiebung außermittig

    - Angabe der Aufstellvorrichtung (MSH-Mast, Rundrohrmast, Trimast, Gabelmast)